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   VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899   

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VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899 (https://dejure.org/2009,31825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2009 - 11 B 06.30899 (https://dejure.org/2009,31825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2009 - 11 B 06.30899 (https://dejure.org/2009,31825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kumykische Volkszugehörige aus Tschetschenien;Unglaubwürdige Behauptung einer Betätigung auf der Seite der Rebellen;Hinreichende Sicherheit vor Verfolgung sowohl in Tschetschenien als auch in der übrigen Russischen Föderation

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Flüchtlingsanerkennung, Russische Föderation, Tschetschenien, kumykische Volkszugehörigkeit, Kumyken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 3 B 16.08

    Ausländerrecht: Rückkehrpflicht von Tschetschenen in die Russische Förderation;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899
    a) Dass ethnische Tschetschenen, soweit sie keiner besonderen Risikogruppe angehören, selbst bei Annahme einer allein aus der Zugehörigkeit zu dieser Ethnie resultierenden kollektiven Vorverfolgung und unter Zugrundelegung der daraus resultierenden Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 QRL in Tschetschenien vor Übergriffen hinreichend sicher sind, denen nach § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 f. QRL Rechtserheblichkeit zukommt, haben der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2008 (Az. 3 UE 191/07.A, Juris, RdNrn. 61 - 84), das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 31. Juli 2008 (Az. 2 L 23/06, Juris, RdNrn. 29 - 58) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 3. März 2009 (Az. 3 B 16.08, Juris, RdNrn. 26 - 50) übereinstimmend festgestellt.

    Zur Begründung verweist der Senat auf die Ausführungen unter den Randnummern 58 bis 64 des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. März 2009 (a.a.O.).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die im Urteil vom 3. März 2009 (a.a.O.) getroffene Feststellung, dass der dortige Kläger auch bei - unterstellter - Vorverfolgung im Zeitpunkt der Ausreise bei einer Rückkehr in andere Teile der Russischen Föderation als Tschetschenien ebenfalls keine Furcht vor Verfolgung haben muss, nicht nur damit begründet, dass Vorkommnisse, denen insoweit ggf. Rechtserheblichkeit zukommen könnte, nicht in einer Dichte zu verzeichnen sind, die für die Annahme einer Gruppenverfolgung ausreichen würde (vgl. in diesem Sinne die Randnummern 60 und 64 des Urteils vom 3.3.2009).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899
    In Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2009 (BVerwGE 133, 55) vertritt der Kläger die Auffassung, es seien keine überzeugenden Gründe für eine Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl L 304 vom 30.9.2004, S. 12; Qualifikationsrichtlinie - QRL) erkennbar.

    Soweit in der letztgenannten Entscheidung die Auffassung vertreten wurde, die zeitweilige Verweigerung der Registrierung könne dann die Qualität einer Verfolgung im flüchtlingsrechtlichen Sinn erreichen, wenn sie dazu führt, dass dem Betroffenen dadurch der Zugang zu einer medizinischen Behandlung vorenthalten wird, auf die er zur Vermeidung einer Lebensgefahr oder eines schweren Gesundheitsschadens angewiesen ist, hält der Senat an diesem Rechtsstandpunkt im Hinblick auf die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2009 (a.a.O., S. 60 ff.) vertretene gegenläufige Auffassung nicht mehr fest.

  • VGH Bayern, 31.08.2007 - 11 B 02.31724

    Russland, Tschetschenen, Tschetschenien, Anerkennungsrichtlinie,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899
    Bereits im Urteil vom 31. August 2007 (Az. 11 B 02.31724), das mit Schreiben vom 10. November 2009 ebenfalls zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht wurde, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nämlich aufgezeigt, dass "Memorial" in erheblichem Umfang auch Fälle, in denen eine Person zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr in staatlichen Gewahrsam genommen wird, als "Entführung" einstuft (vgl. die Randnummern 63 - 65 im Juris-Ausdruck des Urteils vom 31.8.2007).

    Bereits im Urteil vom 31. August 2007 (a.a.O., RdNrn. 75 f.) hat das erkennende Gericht jedoch darauf hingewiesen, dass darin grundsätzlich keine Verfolgung im Sinn von § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 f. QRL liegt, da ein solches staatliches Verhalten im Regelfall nicht mit einer Verletzung der in § 60 Abs. 1 AufenthG erwähnten Schutzgüter "Leben", "körperliche Unversehrtheit" und "Freiheit" einhergeht, und hierdurch zudem keine grundlegenden Menschenrechte im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst. a QRL schwerwiegend beeinträchtigt werden.

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899
    Damit hat das Oberverwaltungsgericht auf das Kriterium abgestellt, das das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. September 1992 (NVwZ 1993, 191/192) zur Konkretisierung des Begriffs der "hinreichenden Sicherheit vor Verfolgung" im Sinn des herabgestuften Prognosemaßstabs entwickelt hat.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899
    Bei der Würdigung des Vorbringens, mit dem ein Ausländer sein Gesuch um internationalen Schutz begründet, ist die Beweisnot, in der er sich typischerweise befindet (BVerfG vom 14.5.1996 BVerfGE 94, 166/200), zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899
    Wurde ein Ausländer demgegenüber bereits im Herkunftsland politisch verfolgt, so greift zu seinen Gunsten ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ein: Er muss vor erneuter Verfolgung "hinreichend sicher" sein (BVerfG vom 2.7.1980 BVerfGE 54, 341/360).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899
    Es stellt weiter fest, dass die Anwendung der Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 QRL nach seiner Auffassung in der Praxis bei Widerrufsfällen zu gleichen Ergebnissen führen wird wie die bisherige Anwendung der Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe (vgl. auch BVerwG vom 20.3.2007 BayVBl 2007, 632/635, wo darauf hingewiesen wird, dass die in Art. 4 Abs. 4 QRL vorgesehene Beweiserleichterung auf tatsächlicher Ebene nur im Falle einer Vorverfolgung eingreift).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899
    War er noch keiner asylrechtlich beachtlichen Bedrohung ausgesetzt, kommt es bei der anzustellenden Prognose darauf an, ob ihm bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles politische Verfolgung mit "beachtlicher Wahrscheinlichkeit" droht (BVerwG vom 29.11.1977 BVerwGE 55, 82/83).
  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 3 UE 191/07

    Zum Abschiebungsschutz tschetschenischer Volkszugehöriger aus Tschetschenien in

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899
    a) Dass ethnische Tschetschenen, soweit sie keiner besonderen Risikogruppe angehören, selbst bei Annahme einer allein aus der Zugehörigkeit zu dieser Ethnie resultierenden kollektiven Vorverfolgung und unter Zugrundelegung der daraus resultierenden Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 QRL in Tschetschenien vor Übergriffen hinreichend sicher sind, denen nach § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 f. QRL Rechtserheblichkeit zukommt, haben der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2008 (Az. 3 UE 191/07.A, Juris, RdNrn. 61 - 84), das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 31. Juli 2008 (Az. 2 L 23/06, Juris, RdNrn. 29 - 58) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 3. März 2009 (Az. 3 B 16.08, Juris, RdNrn. 26 - 50) übereinstimmend festgestellt.
  • BVerwG, 23.05.1996 - 9 B 273.96

    Bestimmung der Anforderungen an eine Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899
    Verbleiben auch nach Ausschöpfung dieser Erkenntnismöglichkeiten noch Unklarheiten, kann der eigene Tatsachenvortrag des Schutzsuchenden zu seiner Anerkennung führen, sofern sich das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände von der Wahrheit dieses Vorbringens überzeugen kann (BVerwG vom 23.5.1996 Az. 9 B 273.96, Juris, RdNr. 2).
  • VGH Bayern, 11.12.2008 - 11 B 03.31261

    Tschetschenische Asylsuchende; keine Vorverfolgung; keine beachtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06

    Rückkehrgefährdung von Tschetschenen

  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 11 B 06.30900

    Tschetschenischer Asylbewerber; keine Vorverfolgung wegen fehlendem zeitlichem

  • VGH Bayern, 15.10.2007 - 11 B 06.30875
  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 11 B 08.30140

    Asylbewerber aus Tschetschenien; Begründete Beanstandungsklage des

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. November 2009 (Az. 11 B 06.30899) festgestellt hat, bestätigen die seit dem jüngsten der drei vorgenannten Urteile hinzugekommenen Erkenntnismittel die Richtigkeit der in diesen Entscheidungen zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen.

    Zugleich sprächen auch in diesen Gebieten stichhaltige Gründe im Sinn von Art. 4 Abs. 4 QRL dagegen, dass sie dort von Verfolgung bedroht wären (etwa Urteil vom 24.11.2009 Az. 11 B 06.30899; hierauf wird verwiesen).

  • BVerwG, 25.06.2012 - 10 B 6.12

    Klärungsbedürftigkeit der Geltung der Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 R

    Diese Feststellung beruhe mangels substantieller Untermauerung in den vom Berufungsgericht herangezogenen Erkenntnisquellen auf einer bloßen Tatsachenbehauptung und widerspreche der berufungsgerichtlichen Spruchpraxis anderer Gerichtsbezirke, etwa der Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 24. November 2009 - 11 B 06.30899 -.
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